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Mehrsprachigkeit aktuell 4Arbeitsgruppe Mehrsprachigkeit

Mehrsprachigkeit gewinnt im europäischen Kontext und vor dem Hintergrund fortschreitender Globalisierung insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Situation der nach Europa kommenden Hilfesuchenden immer mehr an Bedeutung. Die damit verbundene Notwendigkeit der transnationalen Kommunikation wird immer wichtiger.

Für das weitere Zusammenwachsen Europas ist es daher unabdingbar, neben vielen anderen Faktoren insbesondere auch die Mehrsprachigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und die diesbezüglich von der EU formulierten Ziele umzusetzen.

Bei einer Diskussionsrunde mit den Mitgliedern des Sprachenrates im Rahmen der Vorstandssitzung 2015 wurde die aktuelle Situation der nach Europa kommenden Hilfesuchenden erläutert. Es wurde einhellig die Meinung vertreten, dass das Mehrsprachigkeitskonzept des Sprachenrates diesbezüglich weiter entwickelt werden muss. Daher wurde eine Arbeitsgruppe zur Mehrsprachigkeit gegründet.

Folgende Ansatzpunkte wurden für den Start der Arbeiten als Ausgangspunkt gesehen:

  • Mehrsprachigkeit muss eine zunehmend wichtigere Rolle bei der Integrationsdiskussion einnehmen, denn sie stellt eine zentrale Gelingensbedingung dar.
  • Die Sprache Deutsch hat nach wie vor eine entscheidende Bedeutung. Es wird die Frage zu klären sein, wo und wie man es den Flüchtlingskindern ermöglichen kann, die Sprache Deutsch möglichst schnell und sicher zu erlernen ohne die Muttersprache zu verlernen.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen auf, dass die Förderung einer bereits erlernten Muttersprache beim Erlernen einer weiteren Sprache wie Deutsch unterstützend wirken kann. Daher ist dieser Aspekt bei Fördermaßnahmen unbedingt zu berücksichtigen.
  • Eng einher mit der Mehrsprachigkeit muss die Erlangung entsprechender interkultureller Kompetenzen gehen, denn jede Sprache hat gesellschaftliche Bgrifflichkeiten, Strukturen und Mehrdeutigkeiten, die nicht ohne weiteres in andere Sprachen übersetzbar oder in anderen Sprachen darstellbar sind.
  • Zu beachten sind auch formalrechtliche Aspekte bei der Anerkennung von Fremdsprachen z.B. bei Schulabschlüssen. Hier gibt es bereits verschiedene Modelle und Möglichkeiten, die weiter entwickelt werden können und sollten.
  • Zu diskutieren ist auch, wie der Umgang mit den über die üblichen staatlich anerkannten Fremdsprachen hinaus gehenden Sprachen wie z.B. Katalanisch, Baskisch, Galizisch, etc. zukünftig sein sollte.

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Platz 1: "Sprachen in der Nachbarschaft"

Der Sprachenrat Bremen gratuliert den Gewinnern.

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Platz 2: "Amelie"

Der Sprachenrat Bremen gratuliert den Gewinnern.

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Platz 3: "Nonverbale Sprachintegration"

Der Sprachenrat Bremen gratuliert den Gewinnern.

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Sonderpreis: "Kiosk"

Der Sprachenrat Bremen gratuliert den Gewinnern.

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Literatur und Veröffentlichungen

Wenn Sie nach konkreten Artikeln und Veröffenltlichungen zur Mehrsprachigkeit, suchen sind Sie auf dieser Seite richtig. Wir veröffentlichen hier nach und nach eine Literatursammlung des Sprachenrates Bremen.


DAS ELEKTRONISCHE SPRACHENPORTFOLIO IM SPRACHUNTERRICHT DER SEKUNDARSTUFE I

Mit EPOS, dem europäischen Portfolio der Sprachen, ist ein Instrument geschaffen worden, das im Kontext einer zunehmenden Kompetenz-orientierung individualisierende Lernformen im fremdsprachlichen Unterricht unterstützt und die Lehrkräfte und Schülerinnen aktiv in den Evaluationsprozess einbezieht.   ... mehr zum Leitfaden EPOS

 

Beate Vogel
Landesinstitut für Schule
Abteilung Qualitätssicherung
Am Weidedamm 20,
28215 Bremen

epos – an ePortfolio for Language Learning

Language  learning  is  one  of  the  educational  fields where the portfolio approach is well established. Collecting documents written in a foreign or second language, recording the learner’s experiences and progress in language learning and documenting the learner’s achievements reflects the fact that language learning is an ongoing process of personal developmnt and cultural growth.  ...more

 

Rüdiger Fehse
Jürgen Friedrich
Bärbel Kühn

University of Bremen (Germany)

     

 

Mehrsprachigkeit in der Presse

Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl von Artikeln, die in der Presse zum Thema "Mehrsprachigkeit" veröffentlicht wurden.

 


Von der Sprache zum Weltverständnis

Man kann nicht nicht kommunizieren“: Mit diesem Satz hat der Philosoph, Psychotherapeut und Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawick (1921 bis 2007) die Tatsache verdeutlicht, dass Menschen im Miteinander mit anderen ständig etwas mitteilen. Sie tun dies mit ihrer Mimik, ihren Gesten, ihrer Kleidung und mit dem, was sie sagen. Dass die Sprache besondere Aufmerksamkeit verdient, liegt nicht zuletzt daran, dass es sich bei ihr um ein äußerst vielschichtiges System handelt.
...mehr hierzu im Weser-Kurier

   
   
   
   

 

Bildung & Wissen

Mehrsprachigkeit gewinnt im europäischen Kontext und vor dem Hintergrund fortschreitender Globalisierung sowie der damit verbundenen Notwendigkeit der transnationalen Kommunikation immer mehr an Bedeutung. Für das Zusammenwachsen Europas ist es daher unabdingbar, die Mehrsprachigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und die diesbezüglich von der EU formulierten Ziele umzusetzen.

Wir wollen als Sprachenrat Bremen unseren Beitrag hierzu leisten, indem wir auch Unterstützung beim Wissenserwerb leisten.


Informationsmaterial zur Mehrsprachigkeit

Sie suchen nach Informationsmaterialien zur Mehrsprachigkeit zum Beispiel für den Unterricht? Auf dieser Seite finden Sie interessante Materialien sowie Hinweise und Hilfen zu verschiedenen Bereichen.  ...weiter

 

Artikel in der Presse

Auch in der Presse erscheinen von Zeit zu Zeit Artikel zur Mehrsprachigkeit? Auf dieser Seite stellen wir eine Auswahl zur Verfügung.  ...weiter

 

Literatur und Veröffentlichungen

Sie suchen nach konkreten Artikeln und Veröffenltlichungen zur Mehrsprachigkeit? Auf dieser Seite wird nach und nach eine Literatursammlung des Sprachenrates Bremen entstehen ...weiter

 

Informationsquellen / Linkliste

Sie suchen nach Informationsquellen zur Mehrsprachigkeit? Auf dieser Seite finden Sie interessante Links zu verschiedenen Quellen ...

 

Hinweis: Diese Seite befindet sich noch im Aufbau

Serviceangebote und Informationen

Im Rahmen verschiedener Projekte hat der Sprachenrat Bremen die folgenden Angebote erarbeitet, um Mehrsprachigkeit und Interkulturalität zu fördern. Er verfolgt dabei das Ziel, Impulse aus der Fremdsprachenforschung sowie der europäischen Sprachenpolitik aufzunehmen und in Bildung, Ausbildung und Weiterbildung einfließen zu lassen.

Selbstständig lernen mit EPOS

Wenn Sie Ihren individuellen Lernprozess beim Lernen einer Fremdsprache strukturieren und reflektieren möchten, finden Sie mit EPOS, dem elektronischen Portfolio für Sprachen, die richtige Unterstützung ...

 

Infos

Demo

Login

Lernangebote suchen mit BISA

Wenn Sie im Bremer Umfeld Lernangebote für Fremdsprachen suchen, so können Sie auf unserer interaktiven Seite des Bremer Internet Sprachenlernatlas fündig werden ... 

 

 

Angebot

Infos

 

Beratungsangebote zur Ausbildung

Nicht nur für Menschen, die noch nicht lange in Bremen sind, ist es immer leicht, sich im umfangreichen Bildungsangebot zurecht zu finden. Der Sprachenrat bietet regelmäßige Beratung an ...

 

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Hinweise und Termine

Sie möchten sich über aktuelle oder zurückliegende Veranstaltungen informieren? Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die von uns veröffentlichten Hinweise und Termine zur Verfügung ... 

 

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Hier wird in Kürze eine Auswahl von Bildern veröffentlicht, die von Schülerinnen und Schülern aus der Grundschule zum Sprachentag 2013 eingereicht wurden.

Einen ersten Vorgeschmack in verschiedenen Sprachen gibt das nebenstehende Beispiel.zum "Wort des Monats"  ...

 

Mehrsprachigkeit unterscheidet sich von Vielsprachigkeit.

Zu unterscheiden sind die Kenntnis einer Anzahl von Sprachen und die Koexistenz verschiedener Sprachen in einer bestimmten Gesellschaft. Der Sprachenrat Bremen folgt in seinem Konzept der Mehrsprachigkeit der Definition des Europarats im „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen":

Vielsprachigkeit kann man erreichen, indem man das Sprachenangebot in einer Schule oder in einem Bildungs-system vielfältig gestaltet oder indem man Schüler dazu anregt, mehr als eine Sprache zu lernen, oder indem man die dominante Stellung des Englischen in internationaler Kommunikation beschränkt.

Mehrsprachigkeit jedoch betont die Tatsache, dass sich die Spracherfahrung eines Menschen in seinen kulturellen Kontexten erweitert, von der Sprache im Elternhaus über die Sprache der ganzen Gesellschaft bis zu den Sprachen anderer Völker (die er entweder in der Schule oder auf der Universität lernt oder durch direkte Erfahrung erwirbt).

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diskussionsrundeKonzept zur Mehrsprachigkeit

Auf Anregung des Bremer Sprachenrates und auf Wunsch des Bremer Senats wurde unter der Federführung der Bremer Bildungsbehörde ein Konzept zur Mehrsprachigkeit in Bremen erarbeitet. Im Dialog will der Sprachenrat das Wissen über den lebenslangen Prozess der individuellen Entwicklung von Mehrsprachigkeit verbreiten und zum gedeihlichen Zusammenleben von Menschen mit vielfältigen sprachlichen und kuturellen Hintergründen beitragen. Mehr als 20 Verbände, Behörden und andere Instititionen arbeiten zur Überwindung von Sprachbarrieren in Bremen zusammen.

Diskussionsrunde am Europäischen Sprachentag 2013 
zum Thema: "Wie viel Sprachen braucht das Land?"

Im Hinblick auf Partizipation und Chancengleichheit steht dabei die Förderung des Deutschen als Verkehrssprache an erster Stelle. Zudem sollte die von der EU vorgegebene Strategie konsequent umgesetzt werden, nach der jeder Bürger, jede Bürgerin neben der Muttersprache über kommunikative Fähigkeiten in zwei weiteren Sprachen verfügen soll.


Geschäftsführender Vorstand


Anschrift und Kontakt:

Sprachenrat Bremen e.V.
Haus der Wissenschaft
Sandstraße 4/5
28195 Bremen
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Und so finden Sie uns in der Bremer Innenstadt:

 

 

 

 

paragraphDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele und Aufgaben. Die Tätigkeit des Vereins ist selbstlos. Als gemeinnütziger Verein hat sich der Sprachenrat Bremen folgende Satzung gegeben:


Präambel

Der Sprachenrat Bremen will ...

  • Bremen und Bremerhaven als Region der Mehrsprachigkeit ausbauen,
  • das Gespräch über die Bedeutung von Sprachkenntnissen in der globalen Welt zwischen am Sprachenlernen Interessierten, den Anbietern von Kursen sowie den Medien und besonders geeigneten Umgebungen zum Sprachenlernen einerseits und den politisch und wirtschaftlich relevanten Einrichtungen in Bremen, Bremerhaven und der Metropolregion andererseits intensivieren,
  • Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, wenn es um Fragen rund um Fremdsprachen und das Lernen von Sprachen geht.

Der Sprachenrat wird sich dabei um den Dialog mit allen Akteuren aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Bildung und Weiterbildung aus Bremen, Bremerhaven und der Metropolregion bemühen. In diesem Dialog will er das Wissen über den lebenslangen Prozess der individuellen Entwicklung von Mehrsprachigkeit verbreiten und zum gedeihlichen Zusammenleben von Menschen mit vielfältigen sprachlichen und kulturellen Hintergründen beitragen.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.1 Der Verein führt den Namen „Sprachenrat Bremen“ und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen eingetragen werden. Nach Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“ (eingetragener Verein).

1.2 Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Bremen (Stadtgemeinde).

1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

2.1 Der ausschließlich und unmittelbare Zweck des Vereins ist die Förderung der Volksbildung durch Mehrsprachigkeit und Interkulturalität in der Freien Hansestadt Bremen (Land). Darin sieht der Sprachenrat eine unabdingbare Voraussetzung der Kommunikations- und Berufsfähigkeit, des gegenseitigen Verstehens sowie der grenzüberschreitenden Mobilität der Bürgerinnen und Bürger Bremens in Europa und der Welt.

2.2 Der Sprachenrat verfolgt insbesondere das Ziel, Impulse aus der Fremdsprachenforschung sowie der europäischen Sprachenpolitik aufzunehmen und in Bildung, Ausbildung und Weiterbildung einfließen zu lassen.

2.3 Der Sprachenrat fördert den Austausch von Wissen und Meinungen über Fragen des Sprachenlernens in Bremen, Bremerhaven und der Metropolregion.

2.4 Der Sprachenrat treibt insbesondere die flächendeckende Implementierung von „epos“, der im Lande Bremen entwickelten elektronischen Version des Europäischen Sprachenportfolios, in allen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen voran.

2.5 Er betreibt den Aufbau eines Netzwerkes, das Synergien zwischen den verschiedenen Institutionen fördert und zur stärkeren Nutzung von Angeboten wie Sprachlernberatung, Selbstlernzentren und dem Sprachenportfolio führen soll.

2.6 Der Sprachenrat setzt sich in Kooperation mit Wirtschaft und Politik für die Erarbeitung, Bereitstellung und Pflege eines Atlas’ der Ressourcen zum Sprachenlernen in Bremen, Bremerhaven und der Metropolregion ein.

Seinen Zweck verfolgt der Sprachenrat insbesondere mit öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen und Fach­gesprächen, Arbeitsgruppen und durch Veröffentlichungen.

§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins

3.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele und Aufgaben im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Tätigkeit des Vereins ist selbstlos.

3.2 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigennützigen Zwecke. Die Mittel des Vereins werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

4.1 Der Sprachenrat Bremen setzt sich vorrangig aus korporativen Mitgliedern zusammen.

4.2 Mitglied im Sprachenrat können alle an der Förderung von Mehrsprachigkeit beteiligten Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen sowie daran beteiligte Verbände, Kammern und Behörden sein, die in Bremen, Bremerhaven und der Metropolregion vertreten sind.

4.3 Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu stellen und an den Vorstand des Sprachenrats zu richten. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Vorstand den Antrag positiv beschieden hat.

4.4 Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge. Über die Höhe und Fälligkeit entscheidet die Mitgliederversammlung.

4.5 Die Mitgliedschaft endet durch

  • Austritt,
  • Ausschluss,
  • den Tod des Mitglieds bei natürlichen Personen,
  • die Auflösung des Mitglieds bei juristischen Personen.

4.6 Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären. Hierbei ist eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres einzuhalten.

4.7 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden wegen

  • gröblicher Verstöße gegen die in dieser Satzung festgelegten Ziele des Vereins,
  • Nichtbezahlung des Beitrags nach einmaliger vorheriger Mahnung, soweit keine Ausnahmeregelung vorliegt.

Vor der Entscheidung ist das Mitglied über den beabsichtigten Ausschluss und die hierfür angeführten Gründe zu informieren. Des Weiteren ist ihm ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

§ 5 Organe des Sprachenrats

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung,
  2. der Vorstand.

§ 6 Die Mitgliederversammlung

6.1 Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vereinsmitgliedern.

6.2 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann sowohl persönlich ausgeübt als auch per Vollmacht schriftlich übertragen werden. Ein anwesendes Mitglied darf maximal ein weiteres Mitglied vertreten.

6.3 Die ordentliche Mitgliederversammlung des Sprachenrats findet einmal jährlich spätestens am 30. November des Kalenderjahres statt.

6.4 Der Vorstand kann auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.

6.5 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen beim Vorstand beantragen.

6.6 Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlungen ein und lädt hierzu spätestens 14 Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe von Ort und Zeit sowie der Tagesordnung der Versammlung ein. Abweichend von Satz 1 können außerordentliche Mitgliederversammmlungen in dringenden Fällen 3 Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe von Ort und Zeit sowie der Tagesordnung der Versammlung einberufen werden. Die Tagesordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung in der Sitzung ergänzt oder geändert werden; dies gilt nicht für Satzungsänderungen.

6.7 Die/der Vorsitzende des Vorstands oder eine oder einer ihrer / seiner Stellvertreter / Stellvertreterinnen leitet die Versammlung (Versammlungsleitung). Über die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen; insbesondere sind die gefassten Beschlüsse festzuhalten. Das Protokoll ist von der Protokollführerin /dem Protokollführer mit dem Zusatz „Protokollführung“ sowie von der Versammlungsleitung zu unterschreiben. Darüber hinaus ist eine Anwesenheitsliste zu fertigen, auf der sich die anwesenden Mitglieder eintragen und ggf. das Mitglied benennen, welches sie nach § 6.2 Satz 2 vertreten.

6.8 Zur kontinuierlichen Verfolgung der Ziele und Aufgaben, die sich der Sprachenrat setzt, sowie zur Vorbereitung von Stellungnahmen, Tagun­gen u. ä. bildet die Mitgliederversammlung Arbeitsgruppen, die aus ihrer Mitte eine Sprecherin / einen Sprecher wählen.

§ 7 Der Vorstand

7.1 Die Mitgliederversammlung wählt den / die Vorsitzenden /Vorsitzende, zwei Stellvertreter / Stellvertreterinnen und bis zu sechs Beisitzerinnen / Beisitzer. Diese bilden den Gesamtvorstand.

7.2 Der Gesamtvorstand trifft sich in der Regel viermal jährlich zu Sitzungen.Der / die Vorsitzende ruft eine Sitzung außerdem ein, wenn dies 2 Vorstandsmitglieder wünschen.

7.3 Der / die Vorsitzende lädt spätestens 14 Tage vorher mit der Tagesordnung unter Bekanntgabe von Ort und Zeit zur Vorstandssitzung ein. Sie / er informiert auch die Mitglieder des Sprachenrats, die an den Sitzungen als Gäste teilnehmen können.
7.4 Der Gesamtvorstand kann weitere Personen kooptieren.

7.5 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der / die Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein außergerichtlich und gerichtlich. Jede / jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Für das Innenverhältnis wird jedoch bestimmt, dass der Vertretungsfall für die stellvertretenden Vorsitzenden nur bei Verhinderung der / des Vorsitzenden oder bei Beauftragung gegeben ist.

7.6 Die Vertretungsbefugnis der / des Vorsitzenden und seiner / ihrer Stellvertretungen ist dahin gehend beschränkt, dass sie zur Verfügung über das Vereinsvermögen, soweit die Summe mehr als die Hälfte des Beitragsvolumens eines Jahres überschreitet, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.. In Eilfällen darf diese Zustimmung durch den Gesamtvorstand erteilt werden, wenn anderenfalls durch eine unvermeidbare Verzögerung der zu treffenden Maßnahmen ein Nachteil für den Sprachenrat entstünde. Die Mitglieder sind hierüber spätestens auf der nächsten Mitgliederversammlung zu informieren.

7.7 Öffentliche Stellungnahmen des Sprachenrats bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Gesamtvorstands.

7.8 Vorstandsbeschlüsse und die Ergebnisse von Arbeitsgruppen werden allen Mitgliedern zugänglich gemacht.

7.9 Der Gesamtvorstand legt der Mitgliederversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht und eine Kostenaufstellung zur Beschlussfassung vor.

7.10 Der Gesamtvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und legt sie der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vor.

§ 8 Wahlen

8.1 Der Gesamtvorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Gesamtvorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig.

8.2 Im Falle des Ausscheidens eines Gesamtvorstandsmitglieds oder einer Kassenprüferin / eines Kassenprüfers finden Nachwahlen statt. Die Amtszeit verkürzt sich entsprechend.

8.3 Die Wahl muss auf Antrag in geheimer Abstimmung erfolgen, soweit dieser von 1/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder unterstützt wird. Ungültige Stimmzettel, bzw. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

§ 9 Beschlussfassung der Organe des Sprachenrats

9.1 Die Organe des Sprachenrates sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Hierbei gelten die durch einen Bevollmächtigten / eine Bevollmächtigte vertretenen Mitglieder nach § 6.2 als „anwesend“ auf der Mitgliederversammlung. Die Beschlussfähigkeit wird von der Versammlungsleitung zu Beginn festgestellt.

9.2.Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der nach 9.1 anwesenden Mitglieder, d.h. ein Antrag ist angenommen, wenn die Zahl der Ja-Stimmen größer ist als die der Nein-Stimmen. Ungültige Stimmzettel bzw. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

9.3 Abweichend von 9.2 ist bei Wahlen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich; d.h. Enthaltungen und ungültige Stimmzettel werden als Nein-Stimmen gezählt.

9.4 Bei Beschlussunfähigkeit nach § 9.1 muss zu einer zweiten Versammlung eingeladen werden. In diesem Fall ist das jeweilige Organ des Sprachenrats abweichend von § 9.1 Satz 1 beschlussfähig, wenn mindestends eines der Organmitglieder anwesend ist. Die zweite Versammlung muss dieselbe Tagesordnung wie die erste haben. Zu ihr ist unter Verweis auf die geringeren Anforderungen der Beschlussfassung zu laden. Für die Mitgliederversammlung sind die Anfordernisse des § 6, für die Vorstandssitzung die des § 7 zu beachten.

§ 10 Kassenprüfung

10.1 Die Kasse wird durch zwei Kassenprüferinnen/-prüfer geprüft, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.

10.2 Die Kassenprüferinnen / - prüfer prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Belege des Vereins sowie sonstige Kassen sachlich und rechnerisch und bestätigen dies durch ihre Unterschrift.

10.3 Beide Kassenprüferinnen / -prüfer erstatten der ordentlichen Mitgliederversammlung nach der Prüfung schriftlich Bericht. Diese entscheidet über die Entlastung des Vorstands.

10.4 Die Amtsdauer der Kassenprüferinnen / - prüfer beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

§ 11 Vereinsauflösung

11.1 Zu einer Mitgliederversammlung zum Zwecke der Auflösung des Vereins lädt der Vorstand fristgerecht mit einer Tagesordnung ein, die diesen Punkt enthält.

11.2 Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen. Ungültige Stimmzettel bzw. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

11.3 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gesellschaft für bedrohte Sprachen e.V. (Köln). die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 12 Schlussregelungen

12.1 Der Verein gibt sich Ordnungen. Sie werden von der Mitgliederversammlung erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie regeln als Durch- und Ausführungsvorschriften alles, was nicht Satzungsinhalt ist.

12.2. Die Satzung ist jedem Vereinsmitglied auszuhändigen.

12.3 Eine Änderung dieser Satzung bedarf der Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen in der Mitgliederversammlung. Ungültige Stimmzettel bzw. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

12.4 Die Satzung tritt mit dem Eintragungstag in Kraft.

 

Bremen, den 20.09.2010

 

vision kleinBildungseinrichtungen im Lande Bremen, die mit dem Sprachenlernen befasst sind, haben sich am 9. März 2004 zum "runden tisch sprachen bremen" zusammengeschlossen.

Ziel war es, Bremen und Bremerhaven als Region der Mehrsprachigkeit auszubauen, Gespräche über die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen in der globalen Welt zu intensivieren und Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, wenn es um Fragen rund um Fremdsprachen und das Lernen von Sprachen geht.

Zur weiteren Verfolgung dieser Ziele hat sich am 26.9.2009, dem Europäischen Tag der Sprachen, der Sprachenrat Bremen gegründet. Er basiert auf Anregungen von Professor Raasch, der den Sprachenrat Saar gegründet und geleitet hat. Das Ziel ist, durch Einbeziehung anderer an Sprachenlernen interessierter bremischer Institutionen die Basis und die Einflussmöglichkeiten zu verbreitern und den Dialog mit allen Akteuren aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Bildung und Weiterbildung aus Bremen, Bremerhaven und der Nordwestregion zu intensivieren. In diesem Dialog will der Sprachenrat das Wissen über den lebenslangen Prozess der individuellen Entwicklung von Mehrsprachigkeit verbreiten und zum gedeihlichen Zusammenleben von Menschen mit vielfältigen sprachlichen und kulturellen Hintergründen beitragen.

Der Sprachenrat wird an der flächendeckenden Implementierung von epos, der im Lande Bremen entwickelten elektronischen Version des Europäischen Sprachenportfolios, in allen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen arbeiten.

Das Wirken des Sprachenrats soll der Stärkung von Mehrsprachigkeit und Interkulturalität dienen. Er verfolgt das Ziel, Impulse aus der Fremdsprachenforschung sowie der europäischen Sprachenpolitik aufzunehmen und in Bildung, Ausbildung und Weiterbildung einfließen zu lassen. Seine Tätigkeit soll den freien Austausch von Wissen und Meinungen über Fragen des Fremdsprachenlernens in Bremen, Bremerhaven und der Region fördern.

Der Sprachenrat Bremen arbeitet am Aufbau eines Netzwerkes, das Synergien zwischen den verschiedenen Institutionen fördert und zur stärkeren Nutzung von Angeboten wie Sprachlernberatung, Selbstlernzentren und dem Sprachenportfolio führen soll. Der Sprachenrat wird sich in Kooperation mit Wirtschaft und Politik für die Erarbeitung, Bereitstellung und Pflege eines Atlas’ der Ressourcen zum Sprachenlernen in Bremen und der Region einsetzen.

In einem Beschluss vom 1.10.2009 hat die Bremische Bürgerschaft ihre Unterstützung der Arbeit des Sprachenrates zum Ausdruck gebracht und den Senat aufgefordert, in Abstimmung mit dem Sprachenrat ein Konzept für Mehrsprachigkeit in Bremen zu entwickeln und dieses bis Ende 2010 vorzulegen.

Diese Ziele verfolgt der Sprachenrat mit öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen und Fach­gesprächen, Arbeitsgruppen und durch Veröffentlichungen.

Die Mitglieder des Sprachenrats werden laufend ergänzt.

Der Sprachenrat Bremen führt mindestens einmal jährlich eine Versammlung aller Mitglieder durch. Am 10.3.2011 wurde der Verein Sprachenrat Bremen beim Amtsgericht Bremen eingetragen. Bei der Gründung bestand der Vorstand aus Dr. Bärbel Kühn als Vorsitzende, Frau Antje Möbus und Dr. Wolfram Sailer als stellvertretende Vorsitzende sowie Frau Françoise Crochot, Frau Myriam Pradillo, Herrn Patrick Scanlon, Herrn Reyhan Savran und Dr. Sabine Uzuner als Beisitzerinnen und Beisitzer.

Hier finden Sie den aktuellen Vorstand und die entsprechenden Kontaktadressen ...

Bildungseinrichtungen im Lande Bremen haben sich 2004 zum Ziel gesetzt, Bremen und Bremerhaven als Region der Mehrsprachigkeit auszubauen, Gespräche über die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen in der globalen Welt zu intensivieren und Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, wenn es um Fragen rund um Fremdsprachen und das Lernen von Sprachen geht.

Das Wirken des Sprachenrats soll der Stärkung von Mehrsprachigkeit und Interkulturalität dienen. Er verfolgt das Ziel, Impulse aus der Fremdsprachenforschung sowie der europäischen Sprachenpolitik aufzunehmen und in Bildung, Ausbildung und Weiterbildung einfließen zu lassen. Seine Tätigkeit soll den freien Austausch von Wissen und Meinungen über Fragen des Fremdsprachenlernens in Bremen, Bremerhaven und der Region fördern.

Der Sprachenrat Bremen arbeitet am Aufbau eines Netzwerkes, das Synergien zwischen den verschiedenen Institutionen fördert und zur stärkeren Nutzung von Angeboten wie Sprachlernberatung, Selbstlernzentren und dem Sprachenportfolio führen soll. Der Sprachenrat wird sich in Kooperation mit Wirtschaft und Politik für die Erarbeitung, Bereitstellung und Pflege eines Atlas’ der Ressourcen zum Sprachenlernen in Bremen und der Region einsetzen. Diese Ziele verfolgt der Sprachenrat mit öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen und Fach­gesprächen, Arbeitsgruppen und durch Veröffentlichungen.

Struktur des Sprachenrats
Die folgende Darstellung gibt einen groben Überblick über die Arbeitsschwerpunkte des Sprachenrates

Verantwortlich für Inhalte:
Dr. Bärbel Kühn
GW2, A 3190

Tel.: 0421/70 49 27
Mail über die gemeinsame Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gestaltung und Textbeiträge:
Kurt Eblinger
Europaschule Schulzentrum Utbremen
Mail über die gemeinsame Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

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mitglieder2 kleinMitglieder des Sprachenrats Bremen

Mitglied im Sprachenrat können alle an der Förderung von Mehrsprachigkeit beteiligten Bildungs- und Weiterbildungs-einrichtungen sowie daran beteiligte Verbände, Kammern und Behörden sein, die in Bremen, Bremerhaven und der Metropolregion vertreten sind.

Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu stellen und an den Vorstand des Sprachenrats zu richten. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Vorstand den Antrag positiv beschieden hat.

 

 

 


ANBLogomit ev

Afrika Netzwerk Bremen (ANB)

Der ANB ist ein Zusammenschluss verschiedener (nicht nur) afrikanischer Vereine, die sich mit Afrika sowie mit Themen beschäftigen, für die sich AfrikanerInnen in Bremen und ihre FreundInnen, mit und ohne afrikanischen Migrationshintergrund interessieren.

 

AG DER RUSSISCHLEHRER UND SLAWISTEN IM LANDE BREMEN e.V 

Zweck der Arbeitsgruppe der Russichlehrer und Slawisten im Lande Bremen e.V. ist der Zusammenschluss und die Zusammenarbeit aller, die die russische Sprache im Lande Bremen unterrichten bzw. lehren. Im Einzelnen setzt sich die Arbeitsgruppe folgende Aufgaben: die Förderung des Russichunterrichts im Lande Bremen, die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Universität, sowie die wissenschaftliche und pädagogische Förderung sowie die rechtliche Unterstützung der Russichlehrenden, der am Russisch interessierten Lehrer, Referendare und Studenten.

ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN

Die Kammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Lande Bremen. Hervorgegangen ist die Arbeitnehmerkammer aus den 1921 gegründeten, ursprünglich selbstständigen Kammern für Arbeiter und Angestellte. Diese schlossen sich im Jahr 2001 zusammen zur neuen Arbeitnehmerkammer Bremen.

BREMER VOLKSHOCHSCHULE

Die Bremer Volkshochschule "hat das Ziel, mit einem öffentlichen, allgemein zugänglichen zentralen und dezentralen Bildungsangebot einen grundlegenden Beitrag zur Erfüllung des Bildungs-, Kultur- und Informationsauftrags der Stadtgemeinde Bremen zu leisten“; damit "erfüllt der Eigenbetrieb die Zielsetzung des Weiterbildungsgesetzes“.

 

 

BÜNDNIS TÜRKISCH

Beim Bündnis Türkisch handelt es sich um einen Zusammenschluss türkeistämmiger Migrantenorganisationen im Lande Bremen. Das Bündnis ist politisch und weltanschaulich neutral und kann auf einen großen Unterstützerkreis innerhalb der türkeistämmigen Community bauen.Das Ziel des Bündnisses ist es primär, die nach Deutsch in Bremen am häufigsten gesprochene Sprache Türkisch an öffentlichen Schulen als zeugnisrelevantes, von Senatslehrern unterrichtetes Fach im Primarbereich und als zweite und/oder dritte Fremdsprache in Sek I und II zu etablieren.

CASA Logo

Seit über 30 Jahren unterrichten wir erfolgreich Fremdsprachen in Bremen. Unser Angebot umfasst Intensivkurse, TestDaF-Vorbereitungskurse, Sommer- und Juniorkurse, Deutsch für Jugendliche und Au-pairs, Deutsch am Abend sowie Einzel- und Firmenunterricht. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf Deutsch als Fremdsprache - zusätzlich bieten wir noch Unterricht in Englisch an.

Englisch und Mehrsprachigkeit e.V. (E&M) ist die Vereinigung der Englischlehrkräfte in Deutschland und möchte den Englischlehrerinnen und Englischlehrern vom Kindergarten bis zur Universität und den Weiterbildungseinrichtungen eine Heimat und ein Forum zur Durchsetzung ihrer Interessen bieten. Mehr Info im Faltbatt auf www.eum-bremen.de/Faltblatt_web.pdf

Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit

Über die Vertretung Bremens bei der Europäischen Union in Brüssel nimmt sie die Vertretung bremischer Interessen gegenüber den Institutionen der EU wahr. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die europapolitische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Service und Informationen zur EU, sowie Veranstaltungen und Beratung zu europäischen Themen aus Politik, Bildung und Kultur finden Sie im EuropaPunktBremen, der von der Europaabteilung getragen wird (Am Markt 20, im Haus der Bremischen Bürgerschaft).

Europaabteilung des Bremer Senats und EuropaPunktBremen

Die Europaabteilung ist bei der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa angesiedelt. Sie ist für Grundsatzfragen der Europapolitik, die ressortübergreifende Koordination der EU-Angelegenheiten sowie die Unterrichtung der Bremischen Bürgerschaft über EU-Angelegenheiten zuständig.

EUROPASCHULE SCHULZENTRUM UTBREMEN

Die Europaschule Schulzentrum Utbremen ist eine berufliche Schule mit einem breiten Bildungsangebot. Seit über 40 Jahren können junge Menschen nicht nur aus Bremen über attraktive Ausbildungen an unserer Schule einen Berufsabschluss, die Fachhochschulreife oder das Abitur, d.h. die Allgemeine Hochschulreife erlangen.

SPRACHENZENTRUM DER HOCHSCHULEN IM LANDE BREMEN

Das Fremdsprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen (FZHB) ist eine gemeinsame Einrichtung der vier öffentlichen bremischen Hochschulen: der Universität Bremen, der Hochschule Bremen, der Hochschule für Künste und der Hochschule Bremerhaven.

 

GOETHE INSTITUT BREMEN

Das Goethe-Institut verfügt über 60 Jahre Erfahrung in der Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache, in der Lehrerfortbildung und in der Entwicklung von Curricula, Prüfungen und Unterrichtsmaterialien. Am Goethe-Institut Bremen lernen Sie erfolgreich Deutsch, für Beruf, Studium oder Alltag und legen dort auf Wunsch auch die entsprechenden Prüfungen ab.

INSTITUT FRANCAIS DE BRÊME

Ziel des Institut francais Bremen ist es, die französische Sprache und Kultur im Land Bremen zu verbreiten und zu fördern. In engerZusammenarbeit mit zahlreichen Bremer Kulturinstitutionen leistet es seinen Beitrag zum Dialog zwischen verschiedenen Kulturen und Bevölkerungen und bemüht sich, die Offenheit und Vielfältigkeit des heutigen Frankreichs und der frankophonen Länder widerzuspiegeln.

INSTITUT FÜR NIEDERDEUTSCHE SPRACHE

Das Institut für niederdeutsche Sprache ist eine auf wissenschaftlicher Basis arbeitende Einrichtung für alle Belange niederdeutscher Sprache und Kultur. Im Bremer Schnoor findet sich eine der größten Bibliotheken zum Niederdeutschen mit einem reichhaltigen Medienbestand, die jedem Interessierten zur Verfügung steht.

INSTITUTO CERVANTES

Das Instituto Cervantes ist das offizielle Kulturinstitut für Spanisch mit über 70 Zentren weltweit. Das 1991 vom spanischen Staat gegründete Instituto Cervantes hat das Ziel, die spanische Sprache zu fördern sowie das Kulturgut Spaniens und aller iberoamerikanischen Länder im Ausland zu verbreiten. Es bietet auch das offizielle und international anerkannte Sprachdiplom DELE – Spanisch als Fremdsprache an und organisiert dreimal im Jahr die entsprechenden Prüfungen.

KULTUR VOR ORT e.V

Kultur Vor Ort e.V. verknüpft Kunst, Bildung und Stadtentwicklung in Bremen-Gröpelingen und veranstaltet zahlreiche kulturelle, künstlerische und bildungspolitische Veranstaltungen.

 

LANDESINSTITUT FÜR SCHULE BREMEN

Das Landesinstitut für Schule der Freien Hansestadt Bremen (LIS) ist eine Einrichtung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Das Landesinstitut für Schule hat die Aufgabe, die Schulen im Lande Bremen bei ihrer Entwicklung zu unterstützen. Als Kompetenzzentrum erbringt das LIS für alle, die an Schule und Erziehung beteiligt sind, fachliche, pädagogische und psychologische Dienstleistungen.

LANDESVERBAND BREMEN / DEUTSCHER SPANISCHLEHRERVERBAND (DSV)

Der Landesverband Bremen ist integraler Bestandteil des Deutschen Spanischlehrerverbandes (DSV), der als gemeinnütziger eingetragener Verein föderal organisiert ist. Unter dem Dach des Bundesverbandes finden sich 15 Landesverbände, die auf der Ebene von Bundesländern Kontakte vermitteln, Fortbildungen organisieren, Mitglieder betreuen  und alle zwei Jahre für die Ausrichtung der DSV eigenen Jornadas Hispánicas verantwortlich sind.

Oberschule Sebaldsbrück

Die Oberschule Sebaldsbrück ist eine Ganztagsschule, die umgeben von einem sehr großzügigen Schulgrundstück in der Parsevalstraße gegenüber der Grundschule liegt.
Die ca. 230 Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 die hier lernen, werden von einem Team aus ca. 30 Lehrerinnen und Lehrern sowie einer Sozialpädagogin und einer Erzieherin unterstützt.

 

Senatorin für Bildung und Wissenschaft Bremen

Senator für Kultur Bremen

STADTBIBLIOTHEK BREMEN 
(Zentralbibliothek Am Wall – Huchting – Lesum – Osterholz – Vahr – Vegesack – West – Hemelingen –  Busbibliothek)

Besuchen Sie die Zentralbibliothek, eine der sechs Stadtteilbibliotheken oder eine der über 20 Haltestellen der Busbibliothek. Pro Jahr zählt die Stadtbibliothek fast 1,5 Millionen Besucher. Egal, ob Sie Bücher oder andere Unterhaltungsmedien ausleihen, sich allgemein informieren, gezielte Recherchen für Ihre Aus-, Fort- und Weiterbildung durchführen oder unser Veranstaltungsangebot nutzen möchten - die Stadtbibliothek Bremen ist immer die richtige Adresse. www.stadtbibliothek-bremen.de

 

TÜRKISCHER ELTERNVEREIN IN BREMEN e.V.

Der türkische Elternverein wendet sich an Eltern mit Migrationshintergrund und steht Eltern in schulischen und erzieherischen Fragen zur Seite.

VOLKSHOCHSCHULE BREMERHAVEN

Als Bildungseinrichtung mit kommunalem Bildungsauftrag versteht sich die VHS Bremerhaven als Lernort, Qualifizierungszentrum, Ort der Begegnung, Bürgerforum und Kulturzentrum - für Männer und Frauen unterschiedlicher Generation, Nationalität, Religion und Herkunft, ganztägig und die ganze Woche über geöffnet.

WIRTSCHAFTS - UND SOZIALAKADEMIE DER ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN 

Die wisoak - Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH - ist einer der größten Anbieter für berufliche Qualifizierung in der Metropolregion Bremen-Oldenburg. Sie erfüllt den gesetzlichen Auftrag der Arbeitnehmerkammer, berufliche Fort- und Weiterbildung für die Beschäftigten und Arbeitsuchenden im Land Bremen anzubieten.

ZENTRUM FÜR ELTERNBILDUNG, BERATUNG UND INNOVATIVE SCHULENTWICKLUNG BREMEN

Der ZentralElternBeirat ist das oberste Gremium der gewählten Elternvertretung  in Bremen. Er besteht aus 27 stimmberechtigten Mitgliedern und ihren StellvertreterInnen der schulartenbezogenen Ausschüsse und ständigen Gästen (Privatschulen, Ganztagsschulen, Gesundheitsamt, ZEBiS). Der ZEB tagt in der Regel einmal im Monat.

ZENTRUM FÜR Migranten und interkulturelle Studien e.V.

Das zentrale Thema der Einrichtung ist die Integration von Migranten in die Gesellschaft. Von Integrationskursen (Deutsch als Fremdsprache) bis zur kreativen Gruppenarbeit wurde ein vielfältiges Angebot entwickelt, mit dem Neuzuwanderer angesprochen werden. Es werden aber auch Anlässe geschaffen, um Begegnungen zwischen Deutschen und Migranten zu fördern.





 

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Kalender der Sprachen

Für eine nachhaltige Vernetzung mit anderen Institutionen veröffentlichen wir Hinweise und Informationen zu aktuellen Veranstaltungen auf unserer Homepage. An dieser Stelle informieren wir Sie in unregelmäßigen Abständen über aktuelle und zurückliegende Ereignisse im Sprachenumfeld.

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Sprachenrat Bremen e.V.
Haus der Wissenschaft
Sandstraße 4/5
28195 Bremen

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